Aktien

Ein Unternehmen bietet Anteile ihrer Firma gegen eine Geldsumme an. Eine Aktie verbrieft somit einen Anteil an einer Aktiengesellschaft (AG) und der Aktionär, welcher eine Aktie erwirbt wird Teilhaber der Firma.

Aktien, die an der Börse notiert sind, sind problemlos „übertragbar“. Das heißt, sie können ganz einfach ge- und wieder verkauft werden.

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Ein Aktionär verfügt über verschiedene Rechte. Diese werden meist in Vermögens- und Verwaltungsrechte unterteilt. Zu den Vermögensrechten zählen die mögliche Beteiligung am Gewinn des Unternehmens durch die Auszahlung einer Dividende sowie das Bezugsrecht bei der Ausgabe von neuen Aktien. Seine Verwaltungsrechte übt der Aktionär hauptsächlich auf der jährlich stattfindenden Hauptversammlung aus, bei der er ein Stimmrecht hat.

Generell gibt es verschiedene Formen von Aktien. Stammaktien (Vermögenrechte und Verwaltungsrechte) Vorzugsaktien (Kein Stimmrecht jedoch meist höhere Dividenden)

Ebenfalls gibt es die Unterscheidung zwischen Namensaktien (namentlich bei der AG bekannt) oder Inhaberaktien (ohne Namen). Dies hat jedoch nur den Grund persönlich zur Hauptversammlung eingeladen zu werden.

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Die Wertentwicklung einer Aktien kann der Aktionär anhand der Entwicklung des Aktienkurses ablesen. Dieser wird über Angebot und Nachfrage bestimmt. Je mehr Personen eine Aktie verkaufen wollen und somit das Angebot steigt, desto günstiger wird die Aktie. Je mehr Personen eine Aktie kaufen wollen und somit die Nachfrage steigt, desto teurer wird diese.

Im Detail gibt es den Geldkurs, den Preis zu welchem das höchste Kaufangebot vorliegt und den Briefkurs, der das niedrigste Verkaufsangebot bestimmt. Der Bereich dazwischen heißt „Spread“.

Für alle Kurse werden Stückzahlen angegeben. Beim Geldkurs ist es die Anzahl an Aktien, die jemand zu diesem Kurs erwerben will. Beim Briefkurs ist es die Anzahl der Aktien, die jemand zu diesem Kurs verkaufen möchte.

Die Listen der im Markt liegenden Aufträge aktualisieren sich fortlaufend, da die Anleger ja auch fortlaufend neue Kauf- und Verkaufsaufträge erteilen. Im Fachjargon nennt man diese Listen das „Orderbuch“.

Wenn die Kaufs- und Verkaufsaufträge zweier Anleger in Preis und Stückzahl der gesuchten/angebotenen Aktien zusammenpassen, kommt es an der Börse – automatisch – zu einer Ausführung, wie der vollzogene Handel an der Börse auch genannt wird.

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Das Schöne an den Aktien ist,
dass man 1000 Prozent gewinnen kann, aber höchstens 100 Prozent verlieren.

Börsenweisheit