Am 23. April 1516 erlässt Wilhelm IV., Herzog in Bayern, auf dem Landesständetag zu Ingolstadt die Vorschrift, dass zur Herstellung von Bier „allain Gersten, Hopfen und Wasser genommen und gepraucht sölle werden“ – Ursprungsjahr des bayerischen Reinheitsgebotes für Bier, des ältesten Lebensmittelgesetzes der Welt, das bis zum heutigen Tag gültig ist.