REINHEITSGEBOT

Festgeschriebene
Bestandteile des Bieres

Am 23. April 1516 erlässt Wilhelm IV., Herzog in Bayern, auf dem Landesständetag zu Ingolstadt die Vorschrift, dass zur Herstellung von Bier „allain Gersten, Hopfen und Wasser genommen und gepraucht sölle werden“ – Ursprungsjahr des bayerischen Reinheitsgebotes für Bier, des ältesten Lebensmittelgesetzes der Welt, das bis zum heutigen Tag gültig ist.

Während der Gärung wird der Bierwürze ober-/untergärige Hefe zugefügt. Obergäriges Bier wird bei 14 - 25°C gebraut. (Weißbier/Altbier/Kölsch ...) Untergäriges Bier entsteht bei Temperaturen von 8- 14°C. (Export/Helles/Pils/Schwarzbier ...)